Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach zwei Jahren scheidet die Hälfte mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus.
Mit seinem Beschluss, eigene Körperschaftsrechte anzustreben, hat das CFD den Weg bereitet, sich vom BEFG zu trennen und eine eigene Freikirche zu gründen. .